Notbetreuung in den Osterferien

Sehr geehrte Eltern, wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Festlegungen für die Notbetreuung auch in den Osterferien gelten. Es ist somit eine Betreuung zu den üblichen Zeiten gewährleistet, jedoch nur für Familien, denen die Notbetreuung regulär zusteht.